3 StR 306/23 - Verurteilung wegen eines in Syrien begangenen besonders schweren Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung rechtskräftig
Das Kammergericht hat den Angeklagten wegen eines besonders schweren Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung in Tateinheit mit Mord und weiteren Delikten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat es die besondere Schwere der Schuld festgestellt.