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Strafrecht 3 StR 306/23 - Verurteilung wegen eines in Syrien begangenen besonders schweren Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung rechtskräftig

  • juristi.Red
  • 13. Januar 2024 um 21:03
  • 281 mal gelesen
  • Das Kammergericht hat den Angeklagten wegen eines besonders schweren Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung in Tateinheit mit Mord und weiteren Delikten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat es die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

    Nach den vom Kammergericht getroffenen Feststellungen war der Angeklagte spätestens seit dem Jahr 2014 als bewaffneter Milizionär für eine palästinensische Gruppierung tätig, die sich im syrischen Bürgerkrieg auf Seiten des syrischen Regimes stellte und in einem aus einem palästinensischen Flüchtlingslager hervorgegangenen Damaszener Stadtteil agierte. Am 23. Februar 2014 überwachte der Angeklagte mit einer Gruppe weiterer regimetreuer Milizionäre die Ausgabe von Hilfsgütern an unbewaffnete zivile Einwohner. Aus Wut darüber, dass ein Neffe zwei Tage zuvor durch oppositionelle Kämpfer getötet worden war, schoss er mit einer Panzerabwehrwaffe einen Sprengkopf in die Ansammlung von über hundert Menschen. Durch die Explosion wurden mindestens vier Menschen getötet und zwei weitere - die beiden Nebenkläger - schwer verletzt.

    Der Angeklagte hat mit seiner Revision die Verletzung materiellen Rechts geltend gemacht und hierbei insbesondere die Beweiswürdigung beanstandet.

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 31. Oktober 2023 – 3 StR 306/23 - BGH PM 215/2023

    Vorinstanz:

    Kammergericht - Urteil vom 23. Februar 2023 - (2) 3 StE 7/22-4 (1/22)

    • Strafrecht
    • besondere Schwere
    • Kriegsverbrechen
    • Syrien
    • verbotene Methoden
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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