3 StR 160/22 - Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener Kriegsverbrechen rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Kammergerichts vom 4. Juni 2021 verworfen, mit dem der eine, ein 48-jähriger Goldschmied, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, der andere, sein mindestens 24-jähriger Sohn, zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Nach mehr als zweieinhalbjähriger Hauptverhandlung hatte das Kammergericht die Angeklagten wie folgt für schuldig befunden: den älteren des Kriegsverbrechens gegen Personen durch Tötung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB (des Völkerstrafgesetzbuches) in Tateinheit mit Mord und mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, den jüngeren des Kriegsverbrechens gegen Personen durch entwürdigende und erniedrigende Behandlung (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB) in Tateinheit mit Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung, mit Beihilfe zum Mord und mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.