VIII R 7/21 - Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags
Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 07.11.2023 – VIII R 7/21 entschieden.