4 StR 192/22 - Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend rechtskräftig
Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel ganz überwiegend verworfen, mit dem dieser wegen versuchten Mordes in 89 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 88 tateinheitlichen Fällen und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Die Strafkammer hatte ferner die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Außerdem hatte sie ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bestimmt sowie das zur Tatbegehung verwendete Kraftfahrzeug eingezogen.