• Strafrecht - Qualifikationsmerkmal §§ 224 Abs. 1 Nr. 2 (gefährliche Körperverletzung), 244 Abs 1 Nr. 1a (schwerer Diebstahl), 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB (schwerer Raub), Tatbestand §§ 125a, 127 StGB

    Eine Waffe ist ein Werkzeug, das seiner Natur nach dazu bestimmt ist, auf mechanischen oder chemischen Weg erhebliche Verletzungen beizubringen.


    Dazu sollen Schusswaffen, Gaspistolen (BGH NStZ 2001, 532), Totschläger, Betäubungsmittel oder Gifte gehören. Bei Messern kommt es auf ihre Art an. So sind Dolche und Stiletten Waffen, dagegen Schlachtmesser, Taschen- und Fahrtenmesser keine. (Geppert Jura 1999, 600)

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