4 StR 116/23 - Verurteilung wegen versuchten Mordes u.a. rechtskräftig
Das Landgericht Münster hat den Angeklagten am 24. November 2022 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, besonders schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr schuldig gesprochen und gegen ihn eine Freiheitsstrafe von neun Jahren verhängt. Dabei hat es das Mordmerkmal der Grausamkeit bejaht. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen.