Nach den Feststellungen des Landgerichts griff der Angeklagte im Januar 2022 als Fahrgast seinen Taxifahrer unerwartet mit einem Messer an und fügte ihm mit Tötungsvorsatz eine tiefe Schnittverletzung am Hals sowie mehrere Stichverletzungen in den Brustkorb zu. Anschließend floh der Angeklagte mit dem Taxi, verursachte auf der Flucht einen Verkehrsunfall und entfernte sich zu Fuß von der Unfallstelle. Das Tatopfer überlebte den Messerangriff schwer verletzt und musste notoperiert werden.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Bremen ist damit rechtskräftig.
BGH-Beschluss vom 28. Februar 2023 – 4 StR 28/23 - BGH PM 47/2023
Vorinstanz:
Landgericht Bremen - Urteil vom 9. September 2022 – 21 Ks 250 Js 6629/22