5 StR 536/22 - Urteil wegen Doppelmordes in Berlin-Marzahn rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen zweier Taten des Mordes, jeweils in Tateinheit mit versuchtem besonders schweren Raub mit Todesfolge, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.