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Jugendstrafrecht 6 StR 299/23 - Doppelmord von Mistelbach – Urteil des Landgerichts Bayreuth rechtskräftig

  • juristi.Red
  • 19. September 2023 um 22:02
  • 19. September 2023 um 22:03
  • 257 mal gelesen
  • Das Landgericht Bayreuth hat die Angeklagten F. und H. wegen Mordes zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts wohnte der damals 18-jährige Angeklagte F. seit Dezember 2021 im Haus der Eltern seiner damals 16-jährigen Freundin, der Mitangeklagten H. Diese empfand einen übersteigerten Hass auf ihre Eltern. Auf ihre Initiative kamen beide Angeklagten Anfang 2022 überein, die Eltern der H. zu töten. Die Angeklagte H. wusste, dass F. aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur leicht beeinflussbar war und alles für sie tun würde. Sie hatte ihm vorgespiegelt, dass sie und ihr 14-jähriger Bruder von ihren Eltern schlecht behandelt würden und der Tod der Eltern der einzige Ausweg sei. In der Nacht auf den 9. Januar 2022 tötete der von H. zuvor mit Maske, Stirnlampe und Handschuhen ausgestattete F. entsprechend dem gemeinsamen Tatplan die schlafenden Eltern seiner Freundin mit zahlreichen Messerstichen. Als der 14-jährige Bruder durch die Schreie der Mutter erwachte und vor seine Zimmertür trat, hinderte die Angeklagte H. ihn daran, einen Notruf abzusetzen. Die beiden Angeklagten flüchteten aus dem Haus und ließen die drei jüngeren Geschwister zurück.

    Das Landgericht hat den Angeklagten F. unter Anwendung von Jugendstrafrecht des Heimtückemordes in zwei Fällen schuldig gesprochen und wegen der besonderen Schwere der Schuld auf eine Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten erkannt. Die Angeklagte H. hat es wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt und neben dem Mordmerkmal der Heimtücke dasjenige der niedrigen Beweggründe bejaht.

    Die durch die Revisionen beider Angeklagten veranlasste Überprüfung des Urteils durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Verfahren vor dem Landgericht ist rechtsfehlerfrei geführt worden. Die von ihm getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch. Der Strafausspruch ist ebenfalls nicht zu beanstanden.

    Das Urteil des Landgerichts Bayreuth ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 9. August 2023 - 6 StR 299/23; BGH PM 138/2023

    Vorinstanz:

    Landgericht Bayreuth - Urteil vom 23. Januar 2023 - 1 KLs 111 Js 206/22 jug

    • Strafrecht
    • Mord
    • Jugendstrafrecht
    • Doppelmord
  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff 6 StR 299/22 - Revision des früheren Oberbürgermeisters von Hannover verworfen
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