2 StR 372/07 - Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut prüfen
Das Landgericht Köln hat die ursprünglich acht Angeklagten, die im Tatzeitraum zwischen vierzehn und neunzehn Jahre alt waren, für schuldig befunden, in Köln-Bickendorf in der Zeit vom 25.11.2005 bis zum 28.03.2006 in wechselnder Beteiligung zahlreiche Straftaten begangen zu haben, darunter Brandstiftungs-, Raub-, Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikte. Nach den Feststellungen des Landgerichts schlossen sich die Angeklagten gemeinsam mit einigen weiteren Jugendlichen im Laufe des Jahres 2005 zu einer Gruppierung zusammen, die sich "Bickendorf Gangsters" nannte. Die abgeurteilten Straftaten begingen sie danach spontan aus der Situation heraus, während sie in dieser Gruppe ihre Freizeit miteinander verbrachten. Bei einigen Taten drangen die Angeklagten in die Wohnungen ihrer Opfer ein; in zwei Fällen setzten sie die Wohnung im Anschluss an die Begehung von Diebstahls- bzw. Raubtaten in Brand.