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Jugendstrafrecht 2 StR 372/07 - Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut prüfen

  • juristi.Red
  • 26. März 2023 um 15:22
  • 5. Juli 2023 um 17:30
  • 327 mal gelesen
  • Das Landgericht Köln hat die ursprünglich acht Angeklagten, die im Tatzeitraum zwischen vierzehn und neunzehn Jahre alt waren, für schuldig befunden, in Köln-Bickendorf in der Zeit vom 25.11.2005 bis zum 28.03.2006 in wechselnder Beteiligung zahlreiche Straftaten begangen zu haben, darunter Brandstiftungs-, Raub-, Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikte. Nach den Feststellungen des Landgerichts schlossen sich die Angeklagten gemeinsam mit einigen weiteren Jugendlichen im Laufe des Jahres 2005 zu einer Gruppierung zusammen, die sich "Bickendorf Gangsters" nannte. Die abgeurteilten Straftaten begingen sie danach spontan aus der Situation heraus, während sie in dieser Gruppe ihre Freizeit miteinander verbrachten. Bei einigen Taten drangen die Angeklagten in die Wohnungen ihrer Opfer ein; in zwei Fällen setzten sie die Wohnung im Anschluss an die Begehung von Diebstahls- bzw. Raubtaten in Brand.

    Das Landgericht hat auf alle Angeklagten Jugendstrafrecht angewendet.

    Es hat drei der Angeklagten zu Jugendstrafen zwischen zehn Monaten und zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

    Bei zwei Angeklagten hat das Landgericht die Entscheidung über die Verhängung von Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Dies bedeutet, dass es sich die Verhängung von Jugendstrafen für den Fall vorbehalten hat, dass sich durch schlechte Führung der Angeklagten während der Bewährungszeit nachträglich erweist, dass schon die abgeurteilten Taten auf schädliche Neigungen dieser Angeklagten zurückzuführen waren.

    Drei Angeklagte hat das Landgericht verwarnt und ihnen Weisungen für ihre Lebensführung erteilt.

    Gegen das Urteil des Landgerichts hat die Staatsanwaltschaft hinsichtlich sieben der acht Angeklagten zu deren Ungunsten Revision eingelegt. Sie hat das Urteil mit der Sachrüge angegriffen, weil das Landgericht den strafrechtlichen Begriff der Bande fehlerhaft angewendet habe, und hat zudem die Auffassung vertreten, dass das Landgericht unvertretbar milde Sanktionen verhängt habe.

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil des Landgerichts im Schuldspruch überwiegend aufgehoben. Die Beweiswürdigung des Landgerichts erwies sich teilweise als lückenhaft, weil es belastende Tatumstände nicht gewürdigt und seiner Bewertung entlastende Angaben verschiedener Angeklagter ohne ausreichende Überprüfung ihrer Richtigkeit zu Grunde gelegt hat. Auch die rechtliche Wertung, mit der das Landgericht in fünf Fällen das Bestehen einer Bande sowie in einem Falle das Bestehen einer Übereinkunft zur gemeinschaftlichen Begehung verneint hat, hat der Senat als fehlerhaft angesehen, weil das Landgericht wesentliche Indizien unberücksichtigt gelassen bzw. nicht zutreffend gewertet und die erforderliche Gesamtschau unterlassen hat.

    Die Aufhebungen der Schuldsprüche führten bei allen sieben Angeklagten auch zur Aufhebung der Rechtsfolgenaussprüche.

    Der 2. Strafsenat hat die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen und für die erneute Verhandlung darauf hingewiesen, dass das Landgericht keine zu hohen Anforderungen an die Voraussetzungen der gesetzlichen Strafzumessungskriterien der schädlichen Neigungen und der Schwere der Schuld stellen dürfe. Das Vorhandensein schädlicher Neigungen dränge sich bei Begehung zahlreicher schwerer Straftaten in einem relativ kurzen Zeitraum auf. Schwere und besonders schwere Brandstiftung und schwerer Raub seien Verbrechen, deren Begehung im Regelfall die Annahme rechtfertige, dass die Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld erforderlich sei.

    Urteil vom 21. Dezember 2007 – 2 StR 372/07; BGH PM 198/2007

    Landgericht Köln – Urteil vom 8. Dezember 2006 - 103 KLs 169 Js 122/06 (20/06 jug.)

    • Strafrecht
    • Jugendstrafe
    • Körperverletzung
    • Raub
    • Brandstiftung
    • Diebstahl
    • Bande
    • Jugendstrafrecht
    • Köln
    • Bickendorf Gangsters
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