sind alle Straftatbestände, die eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsehen. Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen. Im Unterschied zum Vergehen ist bei Verbrechen der Versuch gem. § 23 StGB immer strafbar. Die Anklage wegen eines Verbrechens zieht eine Reihe von Besonderheiten nach sich. So ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu stellen, wenn er keinen eigenen Verteidiger hat. Angeklagt werden Verbrechen zum Schöffengericht (Amtsgericht), zur grossen Strafkammer am Landgericht § 74 GVG oder zum OLG.