Das Gesetz unterscheidet je noch Höhe der Mindeststrafe zwischen Vergehen und Verbrechen. Vergehen sind alle strafrechtlichen Delikte deren (Mindest-) Strafandrohung unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt. Zumeist wird eine Freiheitsstrafe bis fünf Jahre oder Geldstrafe angedroht. Bei Vergehen ist der Versuch nur strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht.
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