3 StR 424/22 - Verurteilung von drei Angeklagten wegen Mitgliedschaft in der "Goyim Partei" rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat drei Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und zahlreicher Fälle der Volksverhetzung zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt, den Angeklagten J. außerdem wegen Gründung der Gruppierung.