3 StR 141/23 - Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche Völker und Stämme")
Das Landgericht Lüneburg hat die Angeklagte mit Urteil vom 22. November 2022 wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauch von Berufsbezeichnungen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem hat es unter Verweis auf die Anklageschrift nicht näher bezeichnete Gegenstände eingezogen.