Einträge mit dem Tag „Zusammenarbeit“
Erwägungsgrund 005
Der Austausch personenbezogener Daten dient dem Binnenmarkt und der Zusammenarbeit der Behörden untereinander.
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Artikel 60 DSGVO
Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
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