2 BvL 8/13 - § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit er eine Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften ausschließt
Mit einem veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs hin entschieden, dass § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG (des Einkommensteuergesetzes) in der Fassung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (UntStFG) mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist.