X ZR 133/06 - Zur presserechtlichen Kennzeichnungspflicht als Anzeige
Die Klägerin, welche eine Zeitschrift verlegt, hat von dem beklagten mittelständischen Unternehmen ein Entgelt in Höhe von rund 10.000 € für den Abdruck von textbegleitenden Fotos im Rahmen eines so genannten Firmenportraits der Beklagten verlangt. Die Klägerin hatte der Beklagten zunächst nur ein - kostenloses - Interview vorgeschlagen und erst im späteren Schriftwechsel einen Hinweis auf die Kosten der Bildveröffentlichung gegeben, den die Beklagte nach ihrer Darstellung übersehen hatte.