5 StR 554/22 - Verurteilung wegen Mordes an einem 13-jährigen Jungen im Berliner Monbijoupark rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. März 2023 die Verurteilung wegen Mordes an einem 13-jährigen Jungen im Berliner Monbijoupark durch das Landgericht Berlin bestätigt.