KZR 48/05 - Baden-Württembergs Rettungsleitstellen handeln öffentlich-rechtlich
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Rettungsleitstellen in Baden-Württemberg öffentlich-rechtlich tätig werden und deshalb Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung bei der Vermittlung der Einsätze des Rettungsdienstes als Amtshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg zu richten sind.