3 RVs 16/23 - OLG Hamm: Gebrauch eines gefälschten Impfausweises
Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat auf die Revision des Angeklagten ein Urteil des Landgerichts Bielefeld in einem Verfahren wegen eines gefälschten Impfausweises im Schuldspruch bestätigt und im Strafausspruch aufgehoben.