2 StR 310/22 - Verurteilung wegen Mordes in mittelbarer Täterschaft durch telefonische Einwirkung rechtskräftig
Das Landgericht Limburg hat den Angeklagten wegen Mordes, wegen versuchten Mordes und wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Mord unter Einbeziehung einer früheren Freiheitsstrafe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Darüber hinaus hat es die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen.