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Strafrecht 2 StR 310/22 - Verurteilung wegen Mordes in mittelbarer Täterschaft durch telefonische Einwirkung rechtskräftig

  • juristi.Red
  • 14. März 2023 um 09:53
  • 267 mal gelesen
  • Das Landgericht Limburg hat den Angeklagten wegen Mordes, wegen versuchten Mordes und wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Mord unter Einbeziehung einer früheren Freiheitsstrafe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Darüber hinaus hat es die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen.

    Nach den Urteilsfeststellungen entwickelte der Angeklagte aus sexuellem Sadismus eine Vorliebe für Scheinhinrichtungen gefesselter Frauen. Nachdem er dies vielfach mit Prostituierten praktiziert hatte, was zu entsprechenden Vorverurteilungen geführt hatte, suchte er auch über Internet-Foren (Suizidchat, Forum Hoffnungsschimmer) Kontakt zu krankheitsbedingt emotional instabilen jungen Frauen, die er nun zu überreden versuchte, sich von ihm durch Erhängen töten zu lassen bzw. sich selbst zu erhängen, wobei er dem Tötungsvorgang aus sexueller Motivation heraus per Skype oder zumindest telefonisch beiwohnen wollte.

    Im Mai 2012 überredete er so eine junge psychisch kranke Frau dazu, mit ihm den Geschlechtsverkehr durchzuführen und sich anschließend von ihm im Wald erhängen zu lassen. Die Mutter der jungen Frau erfuhr von der geplanten Tötung und konnte die Tat im letzten Moment durch Einschaltung der Polizei verhindern.

    Im Juli 2015 versuchte der Angeklagte eine andere junge, suizidgefährdete Frau zu manipulieren, sich selbst mittels eines Gürtels zu strangulieren. Im letzten Moment kam die junge Frau – mit der Schlinge um den Hals auf einem wackeligen Stuhl stehend – zur Besinnung.

    Im Februar 2016 strangulierte sich eine psychisch labile junge Frau auf Betreiben des Angeklagten mit einem Gürtel zu Tode. Der Angeklagte hatte ihr zuvor vorgespiegelt, bei einer Strangulation mit einem Gürtel handele es sich um einen ungefährlichen Vorgang zum "Druckabbau".

    Schließlich überredete er im April 2016 eine weitere Frau dazu, sich von ihm in einem Wald nach Durchführung des Geschlechtsverkehrs erhängen zu lassen. Bei Abholung des Opfers am Hauptbahnhof in Gießen wurde der Angeklagte festgenommen und in Folge vom Landgericht Gießen im Juli 2018 für diese letzte Tat bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt, die das Landgericht Limburg in seine jetzige Entscheidung einbezogen hat.

    Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Limburg hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

    BGH-Beschluss vom 1. März 2023 – 2 StR 310/22 - BGH PM 49/2023

    Vorinstanz:

    Landgericht Limburg – Urteil vom 22. März 2022 – 2 Ks – 3 Js 9407/12

    • Strafrecht
    • Mord
    • mittelbare Täterschaft
    • telefonische Einwirkung
  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff 2 StR 270/23 - Verurteilung wegen Störung der Totenruhe
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff 2 StR 32/23 - Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an Griesheimer Juwelier rechtskräftig
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