4 StR 485/22 - Urteil des Landgerichts Stuttgart wegen Totschlags durch Überfahren rechtskräftig
Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagte am 1. August 2022 wegen Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Ferner hat es ihr die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung festgesetzt.