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Strafrecht 4 StR 485/22 - Urteil des Landgerichts Stuttgart wegen Totschlags durch Überfahren rechtskräftig

  • juristi.Red
  • 26. Februar 2023 um 00:56
  • 26. Februar 2023 um 01:15
  • 267 mal gelesen
  • Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagte am 1. August 2022 wegen Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Ferner hat es ihr die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung festgesetzt.

    Nach den Urteilsfeststellungen stand die damals 19-jährige Angeklagte in der Nacht auf den 18. Juni 2021 mit zwei Begleiterinnen an ihrem in einer Grundstückseinfahrt in Ludwigsburg abgestellten Pkw, wobei man sich unterhielt und Zigaretten rauchte. Der spätere Geschädigte verließ – möglicherweise, weil er sich durch die Gruppe in seiner Nachtruhe gestört fühlte – sein an der Einfahrt gelegenes Wohnhaus und näherte sich der Angeklagten und ihren Begleiterinnen. Diese stiegen, als sie den Geschädigten wahrnahmen, in den Pkw ein. Der Geschädigte, der nur mit Unterwäsche und einem Bademantel bekleidet war und einen Gehstock in der Hand hielt, stellte sich vor das Fahrzeug. Die durch die ungewöhnliche Erscheinung des Geschädigten erschrockene Angeklagte forderte diesen auf, den Bereich vor ihrem Fahrzeug zu verlassen, damit sie losfahren könne. Der Geschädigte kam der Aufforderung nicht nach, sondern stützte sich wortlos auf der Motorhaube des Pkw ab. Die Angeklagte fuhr daraufhin langsam an, um ihre Absicht, davonfahren zu wollen, zu bekräftigen. Der Geschädigte wurde hierdurch auf die Motorhaube aufgeladen, von der er infolge einer Bremsung der Angeklagten kurz darauf hinunterfiel. Die Angeklagte beschleunigte ihr Fahrzeug nun stark und überfuhr den davor zum Liegen gekommenen Geschädigten. Dieser erlitt hierdurch, wie von der Angeklagten für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, schwere Verletzungen, an denen er trotz sofort eingeleiteter Rettungsbemühungen durch von der Angeklagten herbeigerufene Rettungskräfte kurz darauf starb.

    Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die mit der Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts geführte Revision der Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 14. Februar 2023 – 4 StR 485/22 - BGH PM 33/2023

    Vorinstanz:

    Landgericht Stuttgart – Urteil vom 1. August 2022 – 4 KLs-62 Js 60713/21 jug.

    • Strafrecht
    • Totschlag
    • gefährlicher Eingriff
    • Straßenverkehr
    • Überfahren
  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff 4 StR 381/22 - Tötlicher Unfall an einer Straßenbahnhaltestelle rechtskräftig
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff 4 StR 491/22 - Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben
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