Fahrzeug

  • Strafrecht - BT - gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr - § 315b StGB

    Fahrzeuge sind sämtliche im öffentlichen Verkehr vorkommenden Beförderungsmittel ohne Rücksicht auf die Antriebsart, neben Kraftfahrzeugen auch Fahrräder, Straßenbahnen oder Pferdefuhrwagen. (Tröndle/Fischer, § 315 b RNr. 4)

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