4 StR 302/23 - Urteil des Landgerichts Mainz zum "Raser" in Worms rechtskräftig
Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil des Landgerichts Mainz vom 20. März 2023 bestätigt, mit dem der Angeklagte wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden ist.