4 C 2.23 - Zur Frage der Offenkundigkeit der Funktionslosigkeit einer Festsetzung in einem übergeleiteten Berliner (Alt)Bebauungsplan
Für die Feststellung, dass eine Festsetzung in einem Bebauungsplan offenkundig funktionslos geworden ist, kommt es nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten eines "Durchschnittsbetrachters" an. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.