6 StR 330/23 - Verurteilung eines Priesters wegen sexueller Nötigung rechtskräftig
Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen.