1 StR 337/07 - Urteil im Fall "Zündel" rechtskräftig
Das Landgericht Mannheim hat den Angeklagten Ernst Zündel wegen Volksverhetzung in 14 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.