Strafrecht 1 StR 337/07 - Urteil im Fall "Zündel" rechtskräftig

  • Das Landgericht Mannheim hat den Angeklagten Ernst Zündel wegen Volksverhetzung in 14 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

    Nach den Urteilsfeststellungen verfasste der zuletzt in Kanada wohnhafte Angeklagte jedenfalls seit 1987 seine sog. "Germania Rundbriefe". Außerdem fertigte er bis 1999 die Schrift "Ernst Zündel: Sein Kampf in Deutschland". In diesen Druckerzeugnissen, die er an deutsche Empfänger versandte, leugnete der Angeklagte beharrlich den Holocaust und stachelte zum Hass gegen die deutschen Juden auf. Gleiches tat er in Wortbeiträgen auf der Internet-Homepage "Zundelsite", welche er seit Ende 1994/Anfang 1995 zusammen mit seiner Ehefrau betrieb.


    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen. Er hat dabei klargestellt, dass das Landgericht es zutreffend abgelehnt hat, die vom Angeklagten in Kanada erlittene "Abschiebehaft" auf die im Urteil verhängte Gesamtfreiheitsstrafe anzurechnen, weil es sich nicht um Auslieferungshaft für das hiesige Strafverfahren handelte und es daher an einem Bezug im Sinne von § 51 StGB fehlt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


    Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 337/07; BGH PM 129/2007

    Landgericht Mannheim - 6 KLs 503 Js 4/96 - Urteil vom 15. Februar 2007

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