5 StR 302/22 - Berliner Urteil gegen den "Kannibalen von Pankow" rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Das Landgericht hat ihn wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
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