VIII ZR 287/20 - Weitere Entscheidung in Klageserie gegen Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmen
Der u.a. für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von der Beklagten verwendete Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis zwar gemäß § 134 BGB unwirksam ist, dies - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - aber nicht aus einem Verstoß gegen das Transparenzgebot in § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV folgt.
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