2 BvR 398/06 - Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dem Bevollmächtigten eines Beschwerdeführers eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro auferlegt, weil er entgegen einem entsprechenden Hinweis des Gerichts für den Beschwerdeführer eine offensichtlich aussichtslose Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.
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