2 BvR 1693/04 - Schulpflicht auch bei Religionsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Eltern kein Recht haben ihre Kinder wegen der Religionsfreiheit von der Schule fern zu halten. Kinder sollten nicht "vollständig von fremden Glaubensbekundungen oder Ansichten" entfernt werden. Allerdings wurde offengelassen, dass ein gezieltes Fernbleiben von bestimmten Unterrichtseinheiten möglich sei.
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