2 BvR 677/05 - Kopftuchverbot im Gerichtssaal unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 2. August 2006 entschieden, dass Richter in ihren Verhandlungen nicht grundsätzlich verbieten dürfen, dass islamische Frauen ihr Kopftuch tragen. Wenn das Tragen der Kopftücher als Ausdruck der Religion zu sehen und nicht als ungebührliches Verhalten zu werten ist, dann muss der Richter die Tücher auf den Köpfen akzeptieren.
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