B 2 U 20/20 R - Rauchender Schüler außerhalb des Schulgeländes nicht unfallversichert
Ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (B 2 U 20/20 R).
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