1 StR 130/07 - BGH bestätigt Verurteilung eines Jugendlichen wegen Mordes an einem Mitschüler
Das Landgericht Ulm hat den im Tatzeitpunkt 17jährigen Angeklagten wegen Mordes und versuchter Anstiftung zum dreifachen Mord unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu der höchsten Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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