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  5. Jahrgang 2007

Strafrecht 1 StR 130/07 - BGH bestätigt Verurteilung eines Jugendlichen wegen Mordes an einem Mitschüler

  • sophme
  • 15. März 2022 um 22:57
  • 21. Februar 2023 um 09:38
  • 499 mal gelesen
  • Das Landgericht Ulm hat den im Tatzeitpunkt 17jährigen Angeklagten wegen Mordes und versuchter Anstiftung zum dreifachen Mord unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu der höchsten Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Nach den Feststellungen des Landgerichtes wechselte der aus einem von Gewalt geprägten Elternhaus stammende und wegen Körperverletzungsdelikten bereits vorbestrafte Angeklagte nach mehreren Schulverweisen Anfang Mai 2006 auf ein privates Gymnasium mit angeschlossenem Internat (Urspringschule) südlich von Ulm. Der Angeklagte nahm dort alsbald an dem schwunghaften Marihuanahandel unter den Schülern teil und lernte dabei den 16jährigen Arndt R., das spätere Tatopfer, kennen. Nachdem ihm dieser im Zusammenhang mit einem Rauschgiftgeschäft 50 € schuldig geblieben war und sein Zahlungsverlangen vor Mitschülern zurückgewiesen hatte, fühlte sich der Angeklagte in seiner Ehre verletzt und sann auf Rache. Er erörterte mit Freunden verschiedene Möglichkeiten, Arndt R. zu töten. In der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2006 versah sich der Angeklagte mit einem Küchenmesser und einer Skimaske und begab sich in den Schlafraum des Arndt R., den dieser allein nutzte. Der Angeklagte führte mehrere wuchtige Stiche auf den Oberkörper und den Hals seines zunächst schlafenden, dann sich wehrenden Opfers aus und flüchtete hiernach. Arndt R. verstarb noch vor Eintreffen des von einem Betreuer alarmierten Notarztes an seinen Verletzungen und dem eingetretenen Blutverlust.

    Der Angeklagte äußerte am darauf folgenden Tag seine Genugtuung darüber, dass Arndt R. verstorben sei, und eröffnete drei Freunden, dass er den Schüler erstochen habe. Nachdem der Angeklagte in Untersuchungshaft genommen war, befürchtete er, dass er durch seine Freunde belastet und überführt werden könnte. Er versuchte daher einen Zellengenossen in der Justizvollzugsanstalt dazu zu bewegen, die Mitwisser zu beseitigen, entwickelte einen detaillierten Plan zu ihrer Tötung und versprach 150.000 € als Entlohnung für die Durchführung.

    Beschluss vom 25. April 2007 – 1 StR 130/07; BGH PM 54/2007

    Landgericht Ulm – Urteil vom 16.11.2006 – 6 KLs 41 Js 9469/06 JK

    • Strafrecht
    • Mord
    • Jugendlicher
    • Mitschüler
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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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