IV ZR 267/04 - Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Der Bundesgerichtshof hatte über Ansprüche eines bei der beklagten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversicherten Klägers zu entscheiden, der seit 1977 im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und seit 2001 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann lebt. Deshalb möchte er von der Beklagten wie ein verheirateter Arbeitnehmer behandelt werden. Im Hinblick auf die zum 1. Januar 2002 erfolgte Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes auf ein Betriebsrentensystem begehrt er die Feststellung, dass die von ihm bis zu diesem Zeitpunkt aufgebaute Rentenanwartschaft von der Beklagten unter Zugrundelegung der für Verheiratete geltenden Lohnsteuerklasse III/0 berechnet und in das neue System übertragen werden müsse. Darüber hinaus möchte er gerichtlich festgestellt wissen, dass die Beklagte seinem Lebenspartner bei Fortbestehen der Lebenspartnerschaft bis zum Tod des Klägers eine Hinterbliebenenrente zu zahlen habe.