2 BvR 378/20 - Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten Person verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Im Jahr 2005 verbrannte der Bruder des Beschwerdeführers in einer polizeilichen Gewahrsamszelle. Mit veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde des Bruders des Verstorbenen nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser hatte die Durchführung weiterer Ermittlungen begehrt. Zwar steht ihm von Verfassungs wegen ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung zu. Die diesbezügliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg trägt diesem jedoch hinreichend Rechnung.