3 StR 430/21 - 26-jährige Erzieherin des Mordes an Kita-Kind verurteilt
Das Landgericht Mönchengladbach hat eine 26-jährige Erzieherin des Mordes sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, schuldig gesprochen, deswegen auf lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe erkannt und die besondere Schwere der Schuld der Angeklagten festgestellt. Dabei hat es die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht. Die Angeklagte hat gegen ihre Verurteilung Revision eingelegt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dieses Rechtsmittel als offensichtlich unbegründet verworfen.
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