Einträge mit dem Tag „gewöhnlicher Aufenthalt“
XII ZB 117/23 - Frage an EuGH: Zur Klärung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthalts" bei der Bestimmung des auf Ehescheidungen anwendbaren Rechts vor
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Frage zur Auslegung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthalts" iSv Art. 8 lit. a und b Rom III-VO vorgelegt.
C-522/20 - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Ehegatten – Kriterium der Staatsangehörigkeit
Die Dauer des Aufenthalts, die erforderlich ist, um die Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats für die Entscheidung über einen Antrag auf Ehescheidung zu begründen, darf sich nach der Staatsangehörigkeit des Antragstellers richten.
Da der Besitz der Staatsangehörigkeit des betreffenden Mitgliedstaats dazu beiträgt, dass eine tatsächliche Beziehung zu diesem besteht, ist es nicht offensichtlich unangemessen, in einem solchen Fall nur einen mindestens sechsmonatigen (statt einjährigen) gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu verlangen.
Da der Besitz der Staatsangehörigkeit des betreffenden Mitgliedstaats dazu beiträgt, dass eine tatsächliche Beziehung zu diesem besteht, ist es nicht offensichtlich unangemessen, in einem solchen Fall nur einen mindestens sechsmonatigen (statt einjährigen) gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu verlangen.