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B 1 SF 1/08 R - Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der Vergabekammern über Arzneimittel-Rabattverträge
Wie das Bundessozialgericht am 22. April 2008 - B 1 SF 1/08 R - entschieden hat, haben Sozial- und Landessozialgericht zutreffend vorab den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für zulässig erklärt.
Arzneimittelrabattverträge sind sonstigen Verträgen zur Beschaffung von Heilmitteln oder Hilfsmitteln ähnlich. Sie dienen nämlich dazu, unmittelbar den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen zur Versorgung der Versicherten zu erfüllen.
Arzneimittelrabattverträge sind sonstigen Verträgen zur Beschaffung von Heilmitteln oder Hilfsmitteln ähnlich. Sie dienen nämlich dazu, unmittelbar den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen zur Versorgung der Versicherten zu erfüllen.