I ZR 87/04 - Irreführende Gestaltung von Kontoauszügen
Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen darüber zu entscheiden, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn eine Sparkasse ihre Kontoauszüge in bestimmter Weise gestaltet. Die Kontoauszüge führen zwar bei den einzelnen Buchungen zutreffend den Buchungs- und den Wertstellungstag getrennt auf, weisen an ihrem Ende in dem optisch hervorgehobenen Kontostand aber auch noch nicht wertgestellte Beträge aus. Bei einer Verfügung über diese Beträge können Überziehungszinsen anfallen.
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