B 6 KA 13/05 R - Therapiehinweise auch in Arzneimittelrichtlinien
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in die Arzneimittelrichtlinien auch Therapiehinweise aufnehmen kann. Solange die Hinweise inhaltlich korrekt sind, werden die Rechte der Hersteller der Arzneimittel nicht verletzt.