B 9a V 5/05 R - Früheren KZ-Wachmann droht Entzug der Kriegsopferversorgung
Im Zweiten Weltkrieg wurden Konzentrationslager zur "Vernichtung" der Juden eingerichtet, Bekanntestes war Auschwitz-Birkenau. Bewacht wurde dieses von Mitgliedern der SS. Konzentrationslager verstießen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, die Bewachung derer einschließlich. Deshalb kann dem Mitglied der SS-Wachmannschaft die Kriegsopferversorgung entzogen werden. Das entschied das Bundessozialgericht und wies damit einen Kläger zurück, der zur damaligen Zeit Angehöriger der SS war. Er war der Auffassung, dass er persönlich nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen habe, sondern nur im Auftrag des NS-Regimes gearbeitet und damit Menschen massenweise getötet hat. (Urteil vom 06.07.2006, Az.: B 9a V 5/05 R).