9 AZR 376/20 - Urlaubsentgelt - variable Vergütung
Der Kläger begehrt im Wege der Stufenklage Auskunft über die Höhe seiner variablen Vergütung und Zahlung weiteren Urlaubsentgelts für Urlaub, den ihm die Beklagte in den Jahren 2015 bis 2019 gewährte. Die Parteien streiten im Kern darüber, wie der vertraglich vereinbarte variable Gehaltsbestandteil bei der Bemessung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen ist.