Arbeitsrecht 9 AZR 376/20 - Urlaubsentgelt - variable Vergütung

  • Der Kläger begehrt im Wege der Stufenklage Auskunft über die Höhe seiner variablen Vergütung und Zahlung weiteren Urlaubsentgelts für Urlaub, den ihm die Beklagte in den Jahren 2015 bis 2019 gewährte. Die Parteien streiten im Kern darüber, wie der vertraglich vereinbarte variable Gehaltsbestandteil bei der Bemessung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen ist.

    Die Vorinstanzen haben die Klage insgesamt abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat nicht beachtet, dass einer Sachentscheidung prozessuale Gründe entgegenstehen. Der Kläger wurde hierauf von den Vorinstanzen nicht hingewiesen. Die Sache war deshalb an das Berufungsgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.


    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juli 2021 – 9 AZR 376/20 – BAG PM 21/2021

    Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juni 2020 – 14 Sa 1335/19 –

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft